Flugverspätungen haben in Corona-Zeiten stark zugenommen. Häufig haben Flugreisende Anspruch auf eine Entschädigung. Voraussetzungen und empfehlenswerte Maßnahmen im Überblick.
Festgelegte Flugverbindungen durch Flugpläne pünktlich einzuhalten, stellt Fluggesellschaften vor immens große Herausforderungen. Es kommt daher auch immer wieder zu Flugverspätungen, die leider in Zeiten der Corona-Pandemie stark zugenommen haben. Manchmal handelt es sich nicht nur um Verspätungen von Stunden, sondern gebuchte Flüge werden ersatzlos gestrichen und fallen ganz aus. In solchen Fällen brauchen auf Flughäfen festsitzende Reisende mehr als nur starke Nerven, nämlich meist auch einen verlässlichen Partner, besonders, wenn es um die Erstattung von Reisekosten geht.
Beratung und Beistand bei Flugunregelmäßigkeiten
Wenn es mit Ihrem Anschlussflug nicht geklappt hat, weil Ihr Flugzeug weg ist, dann kommen Flightright ins Spiel. Jeder Flugreisende, der durch Flugverspätung mehr als drei Stunden zu spät am gebuchten Zielflughafen ankommt, kann sich hilfesuchend an das Fluggastrechte-Portal wenden. Dies gilt auch dann, wenn er mehrmals beim Flug umsteigen muss.
Bei Flugverspätung clever reagieren
Fluggesellschaften neigen leider dazu, bei Flugverspätungen oder -stornierungen ihre Fluggäste entweder gar nicht oder nur unzureichend über deren Rechte bezüglich Schadenersatzforderungen zu informieren. Im Schadensersatz-Reiserecht sind solche Ansprüche genau geregelt. Nicht selten sträuben sich Fluggesellschaften sogar, auf solche Schadenersatzforderungen einzugehen.
Fragen und Antworten bei Unregelmäßigkeiten und Unpünktlichkeiten im Flugverkehr
Flugverspätung Anschlussflug verpasst, was tun?
Es ist zunächst einmal zu klären, ob ein Anspruch auf Entschädigung besteht. Nach Gerichtsurteilen des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) sowie des Bundesgerichtshofes (BGH) besteht dann ein solcher Anspruch, wenn die vereinbarte Ankunftszeit am Zielort um mehr als drei Stunden überschritten ist. Dies gilt auch bei mehrteiligen Flügen.
Welches Recht auf Entschädigung habe ich bei einem verpassten Anschluss?
Es besteht eine gesetzliche Vereinbarung, die EU-Fluggastrechte-Verordnung, welche im Jahr 2004 vom Europäischen Parlament und vom Europäischen Rat verabschiedet wurde. Diese EU-Fluggastrechte-Verordnung 261/2004 enthält alle wichtigen Rechte und Regelungen für Fluggastreisende, welche diese bei großen Flugverspätungen, Flugannullierungen und Nichtbeförderungen in Anspruch nehmen können.
Voraussetzungen, welche einen Entschädigungsanspruch wegen Flugverspätung rechtfertigen
Anhand folgender Checkliste können Flugreisende selber ermitteln, ob sie Schadenersatzansprüche wegen Flugverspätung geltend machen können:
- Die betreffenden Flüge müssen alle zu einer einzigen Buchung gehören.
- Die Flugreisenden müssen mindestens 45 Minuten vor dem Abflug eingecheckt haben.
- Der verspätete Flug darf zeitlich nicht länger als drei Jahre zurückliegen.
- Die Ursache für die Flugverspätung muss eindeutig auf ein Verschulden der Fluggesellschaft zurückzuführen sein, etwa bei technischen Problemen oder Erkrankung von Flugpersonal.
- Der Start- oder Landeflughafen des verspäteten Fluges muss auf EU-Gebiet liegen. Die Fluggesellschaft muss ihren Sitz innerhalb der EU haben.
- Es ist für eine eventuelle Entschädigung der Flugreisenden unerheblich, ob der betreffende Flug als Einzelbuchung, Geschäftsreise oder Pauschalurlaub gebucht wurde.
Übersicht über Höhe der Schadenersatzansprüche bei Flugverspätung
Unter bestimmten Voraussetzungen können von Flugverspätungen betroffene Passagiere Schadenersatzansprüche an Fluggesellschaften stellen.
- Kurzstrecke bis 1500 km (z. B. Berlin – München), Höhe Entschädigung: 250 €
- Mittelstrecke bis 3500 km (z. B. Berlin – Lissabon), Höhe Entschädigung: 400 €
- Langstrecke >3500 km (z. B. Berlin – Abu Dhabi), Höhe Entschädigung: 600 €
Die angegebenen Entschädigungen gelten pro Flugpassagier.
Ausschließende Gründe für Entschädigungsansprüche bei Flugverspätungen
Wenn außergewöhnliche Umstände, auf welche die Fluggesellschaften keinen Einfluss haben, zu Flugverspätungen führen, entfallen auch für die Flugreisenden jegliche Entschädigungsansprüche.
Dies kann beispielsweise bei folgenden Einflussfaktoren der Fall sein:
- Es kommt bei der Flugsicherung zu Streiks.
- Extreme Wetterlagen wie heftiger Schneefall, Sturm, Eisregen, Aschewolken behindern den Flugverkehr.
- Ein Vogelschlag führt zu einer Notlandung mit zwangsläufigem Zeitverlust.
- Der Luftraum wird durch eine plötzliche Terrorgefahr gesperrt.
- Unvorhersehbare Ereignisse führen zu kurzfristigen Grenzschließungen.
- Durch die Corona-Pandemie werden kurzfristig Einreisestopps verhängt.
Rechte von Flugreisenden bei verpassten Anschlussflügen und Empfehlungen
Wenn es mit dem Anschlussflug wegen Flugverspätung nicht geklappt hat und das Flugzeug weg ist, sollten wartende und festsitzende Flugreisende nachprüfen, ob sie Anspruch auf Entschädigung haben.
Wenn die Wartezeit auf Flughäfen mehr als zwei Stunden beträgt, sind Fluggesellschaften verpflichtet, für geschädigte Flugreisende Snacks und Getränke zu organisieren.
Wenn der Anschlussflug erst am nächsten Tag erfolgen kann, muss die Fluggesellschaft den festsitzenden Reisenden Übernachtungsmöglichkeiten anbieten.
Zu empfehlende Maßnahmen für von Flugverspätungen betroffene Passagiere
Um spätere Schadenersatzforderungen wegen Flugverspätungen besser durchsetzen zu können, ist den davon betroffenen Flugreisenden zu folgenden Empfehlungen zu raten:
- Sie sollten sich von der jeweiligen Fluggesellschaft den Grund für die Flugverspätung schriftlich bestätigen lassen.
- Unfreiwillig wartende Flugreisende sollten Belege beispielsweise für ausgegebene Gutscheine oder über Kosten für Mahlzeiten sammeln.
- Wer wegen Flugverspätung unfreiwillig warten muss, hat am Flughafen Anspruch auf Versorgungsleistungen durch die Airline.
- Von Flugverspätungen betroffene Passagiere sollten ihre Ansprüche auf Entschädigung nachprüfen. Hierfür sind Entschädigungsrechner gut geeignet.
Fazit
Fluggesellschaften sind insgesamt immer weniger in der Lage, der zweifellos immens großen Herausforderung, vereinbarte Flugpläne pünktlich einzuhalten, in die Tat umzusetzen. Dies mag wohl verschiedene Ursachen haben, jedoch dürfen diese von den Airlines nicht als Grund dafür herangezogen werden, den geschädigten Flugreisenden ihre berechtigten Schadenersatzansprüche zu verweigern.
Als Einzelne stehen Flugreisende den mächtigen Airlines oft hilflos gegenüber. Darum bedeutet es für geschädigte Flugreisende eine große und kosten- und serviceorientierte Hilfe, wenn sie auf die sehr professionelle Hilfe zurückgreifen können.
Wenn Flightright von allen eingereichten Schadenersatzforderungen einschließlich der Klagen auf eine Erfolgsquote von 99 Prozent verweisen kann, so darf dies als großer Erfolg für die betroffenen Flugreisenden angesehen werden. Denn ohne die professionelle Hilfe dieser Onlineplattform und seiner erfahrenen Juristen würden die betroffenen Flugreisenden nicht mal annähernd an eine derartige Erfolgsquote herankommen.
Wie ist es Dir bei einer Flugverspätung ergangen?
Fotos: Heiko Meyer
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